Buchführung
Kleingewerbe
Für ein Kleingewerbe genügt es bei der Buchführung
die so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung anzuwenden.
Dabei werden lediglich die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen
und man erspart sich die aufwendige Prozedur einer doppelten Buchführung.
Bei den Posten muss neben Datum und der fortlaufenden (Beleg-)
Nummerierung auch die Angabe des Verwendungszwecks aufgeführt
sein. Wer sich trotz Kleingewerbe für die Ausweisung der
Umsatzsteuer entschieden hat, muss diese ebenfalls eintragen.
Bild1
zeigt ein Beispiel für die Auflistung in einer fiktiven
Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Beim Kauf von Wirtschaftsgütern
gilt zu beachten, dass sie meist über mehrere Jahre abgeschrieben
und erst aktiviert werden müssen. Daher lässt sich mit
dem Kauf eines teuren Artikels die Rechnung oftmals weniger senken,
als man es erwartet. Die Verwendung des Gewinns für Private
Ausgaben, hat mit den gewerblichen Ausgaben nichts zu tun und
gehört daher auch nicht in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Ein Beispiel dazu: Sie kaufen für 20€ Klamotten die
Sie für 100€ in Ihrem Kleingewerbe weiter verkaufen
dann beträgt Ihr Gewinn 80€. Wenn Sie sich von diesen
80€ bei einem Schuhladen privat mit neuen Schuhen für
50€ eindecken, dann beträgt Ihr gewerblicher Gewinn
weiterhin 80€ und nicht 30€.
Wie
oft muss ich für mein Kleingewerbe die Buchführung aktualisieren?
Achten Sie auf eine zeitnahe Buchführung. Dies ist der beste
Weg um nicht den Überblick über Ihr Kleingewerbe zu
verlieren. Heften Sie Ihre Belege ordentlich ab, nummerieren Sie
diese fortlaufend und ergänzen Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Wenn Sie sich trotz § 19 Umsatzsteuergesetz, dazu entschieden
haben monatlich Umsatzsteuer abzuführen, dann muss die Buchführung
mindestens einmal pro Monat aktualisiert werden. Je nach Umfang
ist jedoch eine tägliche oder wöchentliche Buchführung
ratsam. Sollte einmal ein Beleg wider Erwarten nicht auffindbar
sein, dann können Sie sich mit einem Eigenbeleg weiter helfen.
Diese Möglichkeit sollte aber nur in Ausnahmefällen
in Betracht gezogen werden, da sich das Finanzamt mit der Anerkennung
von Eigenbelegen schwer tut und eine Steuerklärung die überwiegend
auf Eigenbelegen beruht, logischerweise wertlos ist.
Betreiben
Sie die Buchführung gewissenhaft!
Zunächst gilt: Sammeln Sie alle Belege die Sie für
Ihr Kleingewerbe bekommen akribisch. Sie müssen nicht
sofort alles abheften, es empfiehlt sich jedoch mindestens
einen Schuhkarton zu verwenden, in den alle Belege nach
Erhalt wandern. Gemäß dem alten Grundsatz der
Buchführung „keine Buchung ohne Beleg“
müssen Sie in der Lage sein jeglichen Geldfluss in
Ihrem Kleingewerbe nachzuweisen und das in Deutschland bis
zu 10 Jahre lang! Da bestimmte Belege (wie z. B. Kassenbons)
nach 1-2 Jahren durch das Sonnenlicht ausbleichen und unleserlich
werden, sollten Sie diese auf Papier kopieren und dann abheften.
Generell sollten Sie für auf Datensicherung allergrößten
Wert legen. Drucken Sie Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung
regelmäßig aus und kommen Sie dem gefürchteten
Festplattenabsturz zuvor ;-) |
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Was
sollte ich noch über Buchführung wissen und wo finde
ich Hilfe?
Mittlerweile gibt es einige Anbieter (u. a. auch die Datenkrake
Google) bei der Sie Tabellenprogramme nutzen können. So bequem
diese Dienste auch sein mögen, nutzen Sie lieber Offline-Programme
für Ihre Buchführung, das ist in jedem Fall sicherer
und Sie müssen sich nicht den Kopf zerbrechen, wer außer
Ihnen noch Einsicht in Ihr Kleingewerbe erhält.
Kassenbücher werden immer dann geführt, wenn Einnahmen
oder Ausgaben anfallen, aber Sie werden nicht jedes Mal auch automatisch
gebucht. Das Buchen von Kassen kann seltener (z.B. wöchentlich
oder monatlich) erfolgen.
Bei wem die Kleingewerbe Buchführung wider Erwarten zu umfangreich
wird, der sollte sich professionelle Hilfe holen. Zu finden ist
diese entweder beim Steuerberater (teurere Variante) oder bei
einem der zahlreichen, selbständigen Buchhaltern. Letztere
nehmen sogar gelegentlich lose Blättersammlungen in einem
Schuhkarton entgegen ;-)
Wie
immer gilt, dass das hier Geschriebene meine eigenen Erfahrungen
wieder spiegelt und ich für diese Daten und Angaben keine
Gewähr übernehmen kann, da ich weder Steuerberater noch
gelernter Buchhalter bin.
ENDE
KAPITEL 9 "Buchführung für Kleingewerbe"
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