Musterrechnung
für Kleingewerbe
Eine Rechnung wird
vom Finanzamt nur dann anerkannt, wenn sie alle notwendigen Pflichtangaben
gemäß §14
des Umsatzsteuergesetzes enthält. Salopp formuliert handelt
es sich um folgende 10 Punkte:
1. Name und Anschrift
des Verkäufers
2. Name und Anschrift des Käufers
3. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte
4. Liefertermin
5. Ausstellungsdatum der Rechnung
6. Die (fortlaufende, einmalige) Rechnungsnummer
7. Steuernummer oder Umsatzsteuernummer
8. Ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Nettobeträge
9. und die darauf entfallenden Steuer-Beträge
10. Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung (nur bei Kleingewerbe)
Der folgende Link zeigt
eine Musterrechnung.
Wenn Sie von der Umsatzsteuer befreit sind, dann dürfen Sie
diese nicht ausweisen und müssen stattdessen darauf hinweisen,
dass Sie von der USt. befreit sind.
ENDE
Kapitel 10: "Musterrechnung"
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ZU:
Für
die Richtigkeit der hier gemachten Angaben übernimmt der
Autor keine Gewährleistung. Irrtümer und Rechtschreibfehler
sind vorbehalten.