Fallen
beim Kleingewerbe anmelden
Wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden, dann kommen Sie mit verschiedenen
Behörden (IHK), Gesetzen und Freibeträgen in Berührung,
über die Sie einige Grundlagen wissen sollten. Vor allem
Ihr erzielter Gewinn (den Sie zu Beginn schätzen müssen)
kann Ihnen etliche Unannehmlichkeiten bescheren. Diese elementaren
Fehler können Sie bereits begehen, bevor Sie überhaupt
etwas verkauft haben bzw. während Sie Ihr Kleinunternehmen
anmelden. Daher ist es wichtig die Konsequenzen des eigenen Handelns
zu kennen ;-)
Aus meiner Erfahrung raten einem die meisten Unternehmensberater
und Existenzgründer den Gewinn bei der Anmeldung Ihres Kleingewerbes
sicherheitshalber defensiv, also niedriger zu schätzen.
Kleingewerbe
Anmeldung – Steuerfreibetrag
Ein Kleingewerbe können Sie anmelden, wenn Sie im Eröffnungsjahr
17500 Euro und im Folgejahr 50000 Euro Umsatz nicht übersteigen.
Bei der Anmeldung werden Sie auch nach Ihrem erwarteten Jahresgewinn
gefragt. Hier ist es notwendig zu wissen, dass der Steuerfreibetrag
bei Ihrer Einkommenserklärung ungefähr bei 7640 Euro
liegt (Wert kann jährlich variieren). Alles was darüber
liegt müssen Sie versteuern. Beachten Sie vor der Kleingewerbe
Anmeldung, dass darunter nicht nur Ihr Gewerbeertrag sondern alle
Einnahmen wie Miete, Zinsen oder Erträge aus anderen Berufen
fallen und kalkulieren Sie gegebenenfalls die Steuern mit ein.
| Ein
Kleingewerbe anmelden und trotzdem Kindergeld beziehen
Dieser Teil ist besonders für Studenten und alle die
noch Kindergeld beziehen interessant. Ab dem 18. Lebensjahr
bekommen Eltern für Kinder in Ausbildung nur dann Kindergeld,
wenn diese im Jahr weniger als ~ 7680 Euro (Wert kann jährlich
variieren) verdienen. Sollten Sie beim Anmelden Ihres Kleingewerbes
auch nur minimal über der Bemessungsgrenze liegen,
dann können Sie bzw. Ihre Eltern mit saftigen Rückzahlungen
rechnen. In der Regel muss dann der Betrag für 12 Monate
auf einmal zurückerstattet werden und es fallen ggf.
noch Zinsen an. Lassen Sie dies ebenfalls in Ihre Kalkulation
mit einfließen, bevor Sie Ihr Kleinunternehmen anmelden,
da sonst schnell ein Großteil des Jahresverdienstes
wegfallen kann. Sofern Sie sich noch in Ausbildung befinden,
kann das Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr gezahlt
werden.
|
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Kleingewerbe
Anmeldung und Beitrag zur Krankenkasse
Ebenfalls
für Studenten und Azubis interessant ist das regelmäßige
Gesamteinkommen. Sofern man noch bei den Eltern
mit versichert ist und keine eigene Krankenversicherung
bezahlen will, darf (unabhängig davon ob Sie ein
Kleingewerbe anmelden oder nicht) Ihr Einkommen monatlich
350 Euro bzw. bei geringfügig Beschäftigten
400 Euro nicht übersteigen. Wird diese Grenze regelmäßig
überschritten, dann verfällt der Familienversicherungsanspruch.
Beim Kleingewerbe anmelden sollte dies in der Schätzung
des Jahresgewinns (12x350=4200) berücksichtigt werden.
Wer zu hoch schätzt zahlt auch dann, wenn er später
trotzdem unterhalb des erlaubten Verdienstes sein sollte!
|
Kleingewerbe
und IHK Beitrag? Achtung beim Anmelden!
Der IHK Beitrag ist kein großer Posten, allerdings wissen
die wenigsten Leute vor der Anmeldung Ihres Kleingewerbes, unter
welchen Bedingungen dieser fällig wird. Da Sie als Kleingewerbetreibender
in der Regel nicht im Handelsregister eingetragen sein werden,
beläuft sich der Jahresbeitrag ab einem Jahresgewinn von
5.200-25.600 Euro auf lediglich 51 Euro. Es lohnt sich also den
Jahresgewinn unterhalb von 5200 Euro zu schätzen, wenn Sie
Ihr Kleingewerbe anmelden und Ihr erwarteter Gewinn in dieser
Region liegt. Nähere Angaben zur genauen Staffelung des IHK
Beitrags finden Sie in der folgenden Tabelle:
| Grundbeitrag
für IHK Angehörige |
| Gewerbetreibender
IST NICHT im Handelsregister eingetragen UND der Gewerbebetrieb
erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. |
Gewerbetreibender
IST im Handelsregister eingetragen ODER der Gewerbebetrieb
erfordert nach Art und Umfang einen in kaufmännischer
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. |
| Jahresgewinn
in € |
Beitrag
in € |
Jahresgewinn
in € |
Beitrag
in € |
| Ab
5.200 bis 25.600 |
51,00 |
Bis
zu 35.800 |
214,00 |
| Über
25.600 |
102,00 |
Über
35.800 |
357,00 |
ENDE KAPITEL
6: Fallen beim Kleingewerbe anmelden
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