Kleingewerbe, Kleinstgewerbe oder Kleinunternehmen?
Das
Kleinstgewerbe oder Kleingewerbe wird oftmals mit dem Kleinunternehmen
sprachlich in einen Topf geworfen. Dabei ist der Begriff Kleinunternehmen
von der EU deutlich umfangreicher definiert. Während das
Kleinstgewerbe nach (§
1 Abs. 2 HGB) als „das Unternehmen [das] nach Art oder
Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
nicht erfordert“ definiert ist, kann das Kleinunternehmen
wie folgt beschrieben werden: „Ein Kleinunternehmen ist
ein Unternehmen, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt
und dessen Umsatz oder Jahresbilanz 2 Mio. Euro nicht überschreitet.“
Bei
der Unterscheidung zwischen Kleingewerbe und Kleinstgewerbe gibt
es keinen großen Unterschied, da beide Begriffe im Wesentlichen
das beschreiben was in § 1 Abs. 2 HGB definiert ist. Die
Bezeichnung Kleinstgewerbe wurde vermutlich umgangssprachlich
für Kleingewerbe eingeführt, die die Kleinunternehmerregelung
in Anspruch nehmen, also keine Umsatzsteuer ausweisen müssen.
Sie sind daher vom Aufwand „kleiner“, wie Sie hier
nachlesen können.
ENDE KAPITEL
13 "Kleinstgewerbe oder Kleinunternehmen?"
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