Kleinunternehmerregelung
- Was man über die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
wissen sollte
Die Kleinunternehmerregelung findet sich in § 19 UStG und
beinhaltet einige Vereinfachungsregeln für Unternehmer deren
Gewerbe „besonders klein“ ist. Die Vorteile bestehen
grob zusammengefasst in einer vereinfachten Buchführung und
Besteuerung, indem auf die Ausweisung der Umsatzsteuer wahlweise
verzichtet werden kann. Dies soll in diesem Artikel aber nicht
thematisiert werden, da dies bereits an
anderer Stelle niedergeschrieben wurde. Dieser Artikel soll
sich viel mehr mit speziellen Fragestellungen zur Kleinunternehmerregelung
und zur Umsatzgrenze für Kleinunternehmer beschäftigen
und Fragen zu etwaigen rechtlichen Grauzonen klären. Die
Umsatzgrenze darf im ersten bzw. laufenden Jahr 17500 Euro und
im folgenden Jahr 50000 Euro nicht übersteigen. Findigen
Kleinunternehmern könnten sich daher Fragen aufdrängen,
ob und wie man die Kleinunternehmerregelung umgehen kann. In einem
kürzlich statt gefundenen Gespräch mit einer Mitarbeiterin
des Finanzamtes und einem Steuerberater habe ich die nachfolgenden
Fragen gestellt. Da ich jedoch keine Rechtsberatung geben darf,
muss ich die Haftung für die Richtigkeit der nachfolgenden
Fragen und Antworten ausschließen. Die Recherche erfolgte
jedoch mit höchstmöglicher Sorgfalt und nach bestem
Wissen und Gewissen.
Ist
es möglich mehrere Kleingewerbe anzumelden und die Kleinunternehmerregelung
somit zu umgehen?
Grundsätzlich darf jede Person maximal ein Kleingewerbe
anmelden, sodass sich die Umsatzgrenze von 17500 Euro für
Kleinunternehmer nicht auf diese Weise aushebeln lässt.
Wie
viele Kleingewerbe dürfen Ehepartner anmelden?
Bei Ehepaaren
gilt, dass jeder Partner sein eigenes Kleingewerbe
führen darf. In diesem Fall sieht die Kleinunternehmerregelung
vor, dass insgesamt zweimal die Umsatzgrenze von 17500 Euro von
beiden Lebenspartnern ausgeschöpft werden kann. Es ist jedoch
nicht möglich, dass ein Kleinunternehmer 24000 Euro verdient
und der andere nur 10000 Euro, ohne dass dies die bekannten rechtlichen
Konsequenzen nach sich zieht.
Ist
es einem Kleinunternehmer möglich noch ein zweites Gewerbe
anzumelden und nur in diesem die Umsatzsteuer abzuführen?
Nein. Gemäß Kleinunternehmerregelung gibt
es nur „Entweder - Oder“. Das bedeutet dass Sie entweder
bei allen Ihren Unternehmen Umsatzsteuer abführen oder Kleinunternehmer
sind und in Summe nur ein einziges (Klein-)gewerbe mit Einhaltung
der Umsatzgrenze führen. Sobald Sie sich entscheiden Umsatzsteuer
abzuführen verpflichten Sie sich, dies für die nächsten
5 Jahre zu tun und zwar bei allen ihren Unternehmen.
Und
welche legalen Möglichkeiten gibt es für Kleinunternehmer
die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung zu umgehen?
Kurz gesagt: Es gibt für einzelne Personen keine
Möglichkeit die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung
zu umgehen (und die mir bekannt wäre). Es ist jedoch grundsätzlich
möglich, dass jede volljährige Person in einem Haushalt
ihr eigenes Kleingewerbe anmeldet. Es gibt also keine gesetzliche
„pro-Kopf-Beschränkung“ für Haushalte oder
Ehepartner. Natürlich muss der Gewinn jedes Kleingewerbes
auch auf der Einkommenssteuererklärung des entsprechenden
Kleinunternehmers angegeben werden.
Edit
- folgende Leserfrage erreichte mich: Ist es möglich die
Umsatzgrenze im Mittel zu erhöhen, wenn ein Kleingewerbetreibender
sein Kleingewerbe alle zwei Jahre an- und abmeldet?
Diese Frage zielt darauf ab, dass man im zweiten Jahr
bis zu 50000 Euro verdienen darf ohne Umsatzsteuer abzuführen
und im dritten Jahr (anstatt Umsatzsteuer auszuweisen), sein Gewerbe
abmeldet und neu gründet. Somit könnte der Kleingewerbetreibende
auf zwei Jahre gesehen bis zu 67500 Euro ohne Umsatzsteuer verdienen
.
Da ich diese Frage weder mit „kompetenten Menschen“
besprochen noch weiter recherchiert habe, werde ich dazu keine
Wertung abgeben. Ich werde jedoch bei Gelegenheit nachhaken und
gegebenenfalls den Artikel erneut editieren. Bis dahin lasse ich
die Frage als kleine Denksportaufgabe im Raum stehen ;-)
ENDE
KAPITEL 16 "Umsatzgrenze aushebeln."
WEITER ZU: