Krankenversicherung
für Kleingewerbe:
Prinzipiell kann bei Selbstständigkeit die Art der Krankenversicherung
frei gewählt werden. Wenn Sie also außer Ihrem Kleingewerbe
keine weitere Einnahmequelle haben und in keiner Familienversicherung
mit versichert sind, dann steht Ihnen die Wahl zwischen privater
und gesetzlicher Krankenversicherung offen.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie zunächst einen kurzen
Abriss, der die gesetzliche und die private Krankenversicherung
miteinander vergleicht. Die private Versicherung ist in der Regel
etwas teurer als die gesetzliche Krankenkasse, bietet dafür
aber auch mehr Leistung und eine komfortablere Behandlung.
| Gesetzliche
Krankenversicherung: |
Private
Krankenversicherung: |
| Enthält
eine Umverteilungskomponente zugunsten von Geringverdienern |
Risikobezogen
und einkommensunabhängig |
| Ist
nicht demographiegesichert (alternde Bevölkerung =
steigende Beiträge) |
Vorhersehbare
Kostensteigerungen werden durch Rücklagenbildung gemindert |
| Ist
umlagefinanziert |
Ist
kalkuliert zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung |
| Beitragssatz
kalkuliert für: |
| (Staatlich)
festgelegte Leistungen |
Individuelle
Leistungen |
| Leistungsumfang
beinhaltet: |
| Eine
wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige
Leistung |
Dies
ist abhängig von der jeweiligen Versicherung |
| Allgemein: |
| Beide
Versicherungsarten verhalten sich weitestgehend gleich bzgl.
Kostensteigerungen in der medizinischen Versorgung und der
zunehmenden Langlebigkeit der Bevölkerung. In Deutschland
sind 87 % der Krankenversicherten Mitglied in einer gesetzlichen
Krankenkasse bzw. Krankenversicherung, 13 % sind privat
krankenversichert (Stand 2009) |
Wurde das Krankentagegeld abgeschafft?
Bei Wahl einer gesetzlichen Krankenversicherung sollten Sie wissen,
dass seit Anfang 2009 im Zuge der Gesundheitsreform das Krankentagegeld
weggefallen ist. Für Sie als Kleingewerbe Inhaber ist das
insofern ein Problem, dass Selbstständige keine Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall beziehen. Für einen Zusatzbeitrag war es
bisher möglich, ab dem 42. Krankheitstag ein so genanntes
Krankentagegeld zu erhalten. Auf dieses Krankentagegeld sollte
kein Selbstständiger verzichten und es gibt auch Mittel und
Wege es zu erhalten. Jedoch besteht die gesetzliche Krankenversicherung
in den allermeisten Fällen auf den Abschluss eines Wahltarifs,
an den man sich wohl für 3 Jahre binden muss.
Welche Auswirkung hat ein Kleingewerbe auf die Familienversicherung?
Wer ein Kleingewerbe betreibt und gleichzeitig in einer Familienversicherung
mitversichert ist sollte auf die monatlichen Gewinngrenzen achten.
Dies kann sowohl, bei den Eltern mitversicherte Studenten, als
auch Ehepartner betreffen die bei Ihrer besseren Hälfte mitversichert
sind. Die Grenzen der monatlichen Einkünfte liegen für
ein Kleingewerbe bei ca. 350 Euro monatlichem Gewinn oder 400
Euro für geringfügig Beschäftigte. Wer regelmäßig
diese Einkommensschwelle überschreitet muss sich selbst versichern.
Wie finde ich die beste Krankenversicherung
für mein Kleingewerbe?
Zunächst einmal sollten Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung
über die neue Situation unterhalten. Ausgehend von dieser
Beratung können Sie sich überlegen, ob Sie die hiesigen
Angebote wahrnehmen oder lieber erstmal die Anbieter vergleichen.
Hilfreich kann dabei auch ein Versicherungsmakler (KEIN Versicherungsvertreter)
sein. Erstere helfen bei der Suche nach einer günstigen,
privaten Krankenversicherung und können einem schon mal gut
70-100 Euro monatlich(!) einsparen. Mehr Infos gibts beim Bund
deutscher Versicherungsmakler.
Kann ich die Krankenversicherung beim Kleingewerbe steuerlich
absetzen?
Die Beiträge zur Krankenversicherung gehören zu den
beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben und Sie können
diese bei der Steuererklärung absetzen. Gemäß
einem Urteil des Verfassungsgerichts vom 18. März 2008 wurde
entschieden, dass ab 2010 die Abzugsfähigkeit sogar deutlich
verbessert werden muss. Diese Entlastung soll sich sowohl auf
private als auch gesetzlich Versicherte auswirken.
Hinweis
in eigener Sache: Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Da ich weder Steuerberater noch Versicherungsexperte bin, kann
ich nicht für die Richtigkeit der oben gemachten Angaben
garantieren. Diese spiegeln lediglich meine Erfahrungen wieder
und sollen Ihnen als Hilfe dienen.
ENDE
KAPITEL 8: Krankenversicherung für Kleingewerbe
WEITER ZU: