Ein Kleingewerbe gründen
Tipps:
Was ist ein Gewerbe / Kleingewerbe?
Bevor Ich Ihnen erkläre wie Sie ein Kleingewerbe gründen,
möchte ich die Fragen beantworten, was ein Gewerbe bzw. Kleingewerbe
überhaupt ist. Gemäß Definiton müssen eine
oder mehrere der folgenden Vorraussetzungen gegeben sein:
1.
Eine wirtschaftliche, fortgesetzte und selbstständige Tätigkeit
2. Eigenverantwortliches Arbeiten auf eigene
Rechnung
3. Gewinnerzielungsabsicht
Im Gegensatz zum Kleingewerbe
/ Gewerbe gibt es noch Freiberufler die sich schon dadurch unterscheiden,
dass sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen, da sie rechtlich
nicht als Unternehmen gelten. Freiberufliche Tätigkeiten
sind zum Beispiel wissenschaftlicher, unterrichtender oder künstlerischer
Art. Beim Handeln auf Ebay, Amazon, usw. wird oftmals Gewinnerzielungsabsicht
unterstellt, wenn Waren regelmäßig verkauft werden.
Viele Privatpersonen wissen nicht, dass damit bereits eine gewerbliche
(anmeldungspflichtige) Tätigkeit vorliegt und Sie mindestens
ein Kleingewerbe gründen müssen.
Tipps:
Wo kann ich mein Kleingewerbe gründen?
Ein Kleingewerbe anmelden können Sie beim zuständigen
Gewerbe- oder Ordnungsamt ihrer Gemeinde. Dazu sollten Sie sich
im Vorfeld genau überlegen welche Tätigkeit ihr Kleingewerbe
umfasst. Es werden vor dem Gründen nicht nur persönliche
Daten aufgenommen, sondern auch umfangreiche Abfragen zu Art und
Tätigkeit in Ihrem Kleingewerbe. Aber keine Sorge, wenn Sie
Ihr Kleingewerbe gründen wird Ihnen wird bei Unklarheiten
vor Ort mit Rat und Tipps geholfen. Der Kostenpunkt für den
Gewerbeschein beträgt ca. 25-35 Euro. Der gleiche Betrag
wird bei der Gewerbeabmeldung fällig.
Tipps:
Die Vorteile des Kleingewerbes gegenüber einem Gewerbe
Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden,
wenn der Umsatz in dem Jahr in dem Sie dass Kleingewerbe gründen
(Eröffnungsjahr) 17500€ nicht übersteigt. Kleingewerbe
haben die Wahl Umsatzsteuer auszuweisen oder darauf zu verzichten.
Wer sich dafür entscheidet bindet sich jedoch für 5
Jahre an die Umsatzsteuer und muss dann turnusmäßig
(monatlich oder quartalsweise) Meldungen an das Finanzamt abführen.
Die Folge des Nichtausweisens wäre, dass man keinen Vorsteuerabzug
geltend machen kann. Als Tickethändler ist man mit einem
Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer aber erfahrungsgemäß
um ca. 19% billiger als die „gewerbliche Konkurrenz“.
Alles in allem erspart man sich eine Menge Verwaltungsaufwand,
Zeit und Nerven, wenn man sich beim Kleingewerbe gründen
gegen die Abführung der Umsatzsteuer entscheidet. Die Auswahl
für ein Kleingewerbe können Sie treffen, sobald Sie
vom Finanzamt den Fragebogen
zur steuerlichen Erfassung erhalten haben. Dieser wird automatisch
zugesendet, nachdem das Finanzamt vom Gewerbeamt über die
Gewerbeanmeldung informiert wurde
Tipps:
Sonstige Vereinfachungen für Kleingewerbe
1. Die Buchführung gestaltet sich für
ein Kleingewerbe wesentlich einfacher. Anstelle der doppelten
Buchführung reicht es aus, eine simple Einnahme-Überschuss-Rechnung
zu erstellen.
2. Rechnungen dürfen keine Umsatzsteuer
enthalten, da diese immer geschuldet wird und Sie diese auch abführen
müssten, wenn sie ausgewiesen wird.
3. Sie sind als Kleingewerbetreibender Mitglied
in der IHK (unterhalb von 5200€ Jahresgewinn sogar kostenlos)
und können alle Dienste, Hilfestellungen und Berater der
IHK nutzen.
Hinweis:
Diese Angaben sollen Ihnen helfen, ein Kleingewerbe zu gründen.
Da ich jedoch weder Jurist noch Steuerberater bin, kann ich die
Richtigkeit der Angaben nicht garantieren. Sie spiegeln meine
eigenen Erfahrungen und Rechercheergebnisse wieder und können
Ihnen als Leitfaden dienen. Bitte wenden Sie sich für detailliertere
Informationen an den Steuerberater / Anwalt Ihres Vertrauens.
ENDE KAPITEL
3 "Kleingewerbe"
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